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Archivierte Fassung 1.0

Diese Seite ist eine unveränderliche Kopie und dient als Beleg für Verträge, die unter dieser Fassung geschlossen wurden. Die jeweils geltende Fassung steht unter sichtbr.de/agb/.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 26.08.2026 | Version 1.0

sichtbr. – Martin Burchardt, Buchfinkweg 11, 12351 Berlin

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet Unternehmen insbesondere Leistungen in den Bereichen Webseitenerstellung, Hosting, technischer Betreuung, Content, Design, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung und sonstigem Online-Marketing an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag, Angebot oder einer hierzu gehörenden Leistungsbeschreibung.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Vertragspartner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei Vertragspartner des Kunden.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Individualvereinbarungen Vertragsbestandteil geworden sind, gehen deren Regelungen im Falle eines Widerspruchs diesen AGB vor.

1.1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere ein ausgefülltes Onboarding-Formular sowie Zugriffe auf Domains, E-Mail-Systeme, Kalender, Google-Unternehmensprofile, Werbekonten und sonstige einzubindende Systeme gehören.

1.2.2 Stellt der Kunde Texte, Bilder, Logos, Marken oder sonstige Inhalte zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde bleibt für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben, Angebote, Inhalte und Weisungen verantwortlich.

1.2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht befugt, eine umfassende rechtliche Prüfung des Geschäftsmodells, der Inhalte, Marken, Werbeaussagen oder sonstigen Vorgaben des Kunden vorzunehmen.

1.2.4 Sofern der Kunde zur Leistungserbringung erforderliches Material nicht zur Verfügung stellt und keine abweichenden Vorgaben macht, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung geeignetes Stockmaterial einsetzen oder entsprechende Bereiche vorläufig mit Platzhaltern versehen. Hierdurch entstehende externe Kosten oder nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Zusatzaufwände können gesondert vergütet werden.

1.2.5 Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Sie berühren insbesondere weder den Vertragsbeginn noch eine vereinbarte Mindestlaufzeit oder die Fälligkeit der Vergütung. Leistungs- und Umsetzungsfristen beginnen erst nach vollständiger Mitwirkung bzw. verlängern sich entsprechend.

1.2.6 Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Auftragnehmer die weitere Umsetzung bzw. Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung aussetzen. Der Auftragnehmer weist den Kunden bei der Fristsetzung auf diese Folge hin. Die vereinbarte Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.

1.2.7 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

1.3 Einsatz künstlicher Intelligenz

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der künstlichen Intelligenz zur Unterstützung insbesondere bei der Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern, Konzepten, Analysen und sonstigen Inhalten einzusetzen.

1.3.2 Soweit gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart, werden besondere Anforderungen an Prüfung oder Kennzeichnung KI-gestützter Inhalte berücksichtigt. Möchte der Kunde für bestimmte Projekte oder Leistungen keinen Einsatz von KI-Systemen, hat er dies dem Auftragnehmer vor Beginn der betreffenden Leistung in Textform mitzuteilen.

Teil 2 – Webseitenerstellung und Technik

2.1 Webseitenerstellung

2.1.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Erstellung oder Erweiterung von Websites auf Grundlage einer fortlaufenden Abstimmung zwischen den Parteien.

2.1.2 Soweit die Erstellung einer bestimmten Website als Werkleistung vereinbart ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

2.1.3 Der konkrete Umfang der Website ergibt sich ausschließlich aus dem Individualvertrag und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

2.1.4 Der Kunde kann während der Umsetzung Änderungswünsche einbringen. Soweit diese vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können sie nach Abstimmung berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Leistungen, zusätzliche Seiten, Funktionen, Integrationen oder sonstige Erweiterungen müssen gesondert vereinbart und können zusätzlich vergütet werden.

2.1.5 Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass sämtliche erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form vorliegen.

2.1.6 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen, internen Vorlagen, technischen Workflows oder sonstigen nicht ausdrücklich als Vertragsleistung vereinbarten Arbeitsmitteln des Auftragnehmers.

2.1.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden neu erstellte Websites für die jeweils aktuellen Versionen gängiger moderner Browser optimiert. Eine vollständige Funktionsgleichheit auf älteren, nicht mehr unterstützten Browsern oder Geräten wird nicht geschuldet.

2.1.8 Suchmaschinenoptimierung oder sonstige Marketingmaßnahmen sind nur Bestandteil einer Webseitenerstellung, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

2.2 Umsetzung und Fristen

2.2.1 Soweit eine konkrete Umsetzungsfrist vereinbart wurde, beginnt diese erst, sobald die vereinbarte erste Zahlung eingegangen ist und sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben vollständig in verwertbarer Form vorliegen.

2.2.2 Werktage im Sinne vereinbarter Fristen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.

2.2.3 Eine Umsetzungsfrist verlängert sich angemessen, soweit Verzögerungen verursacht werden durch fehlende, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden, verspätete Freigaben, nachträgliche Änderungswünsche oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Hierzu gehören insbesondere Ausfälle, Prüfungen oder Freigabeprozesse von Hosting-, Domain-, CRM-, Telefonie-, E-Mail-, Google-, Meta- oder sonstigen Drittanbietern.

2.2.4 Über absehbare wesentliche Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

2.2.5 Überschreitet der Auftragnehmer eine ausdrücklich vereinbarte Umsetzungsfrist aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

2.3 Abnahme

2.3.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern.

2.3.2 Die Abnahmefrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zugang der Abnahmeaufforderung, soweit im Einzelfall keine andere angemessene Frist mitgeteilt wird.

2.3.3 Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

2.3.4 Nutzt oder veröffentlicht der Kunde die erstellte Leistung bereits produktiv, kann dies bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Abnahme gewertet werden.

2.4 Mängelgewährleistung

2.4.1 Bei Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die Wahl der geeigneten Art der Nacherfüllung obliegt dem Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig.

2.4.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

2.4.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr auf ein Jahr verkürzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige gesetzlich zwingende Ansprüche.

2.4.4 Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.

2.5 Wartung und technischer Support

2.5.1 Wartung, Betreuung und technischer Support werden nur in dem Umfang geschuldet, der im jeweiligen Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.

2.5.2 Technischer Support umfasst ohne abweichende Vereinbarung keine laufende inhaltliche Pflege, Erstellung neuer Seiten, umfangreichen Text- oder Bildaustausch, Redesigns oder neue Funktionen.

2.5.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder von diesem beauftragter Dritter verursacht werden.

2.6 Hosting

2.6.1 Soweit Hosting vereinbart wurde, darf der Auftragnehmer hierfür Server- und Infrastrukturleistungen geeigneter Drittanbieter einsetzen.

2.6.2 Eine bestimmte technische Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Service-Level wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Störungen von Drittanbietern stellen grundsätzlich keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar.

2.6.3 Ein eigenständiger Backup- oder Archivierungsdienst ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Kopien der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten aufzubewahren.

2.6.4 Auf bereitgestelltem Speicherplatz dürfen keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware gespeichert bzw. verbreitet werden. Erhält der Auftragnehmer Kenntnis von möglicherweise rechtswidrigen oder sicherheitsgefährdenden Inhalten, kann er nach angemessener Prüfung und Interessenabwägung geeignete Maßnahmen bis hin zur vorläufigen Sperrung ergreifen.

Teil 3 – Content und Design

3.1 Texte und Content

3.1.1 Umfang und Inhalte von Text-, Bild- oder sonstigen Contentleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

3.1.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stehen dem Kunden bei gesondert beauftragten Textleistungen bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen zu. Weitere oder nachträglich grundlegend veränderte Anforderungen können zusätzlich vergütet werden.

3.1.3 Werden Inhalte vom Kunden freigegeben oder von ihm veröffentlicht, gilt die Freigabe bzw. Veröffentlichung als Zustimmung zur jeweiligen Fassung.

3.2 Grafiken und Designs

3.2.1 Umfang und Inhalt von Designleistungen werden individualvertraglich festgelegt.

3.2.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stehen dem Kunden bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen zu.

3.2.3 Für gesondert erstellte Logos erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung grundsätzlich das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO

4.1.1 Der Auftragnehmer schuldet bei SEO-Leistungen die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen wird nicht geschuldet, soweit eine solche nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2 SEA und Werbeanzeigen

4.2.1 Bei Suchmaschinen-, Social-Media- oder sonstigen Werbekampagnen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Konzeption, Betreuung oder technische Umsetzung.

4.2.2 Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Leads, Aufträgen, Verkäufen oder Umsätzen, wird nicht geschuldet.

4.2.3 Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Werbeaussagen, Angebote und Inhalte verantwortlich.

4.2.4 Kosten der Werbeplattformen und sonstige Mediabudgets sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Teil 5 – Vergütung und Vertragslaufzeit

5.1 Preise und Vergütung

5.1.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Individualvertrag oder Angebot.

5.1.2 Soweit eine monatliche Vergütung vereinbart ist, wird diese im Voraus zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig.

5.1.3 Die erste Monatsvergütung ist mit dem vereinbarten Vertrags- und Abrechnungsbeginn fällig.

5.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, richten sich monatliche Abrechnungsperioden nach dem Kalendertag des Vertragsbeginns.

5.2 Preisanpassungen

5.2.1 Der Auftragnehmer kann die vereinbarte laufende Vergütung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn anpassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere für Personal, Software, Hosting, Infrastruktur oder externe Dienstleister, nach Vertragsschluss verändert haben.

5.2.2 Eine Preiserhöhung darf nur in angemessenem Verhältnis zur eingetretenen Kostensteigerung erfolgen. Entsprechende Kostensenkungen sind bei der Preisentwicklung angemessen zu berücksichtigen.

5.2.3 Der Auftragnehmer informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung in Textform über die Änderung und deren wesentliche Grundlage.

5.2.4 Erhöht sich die laufende Vergütung, kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.

5.3 Zahlungsabwicklung und Zahlungsverzug

5.3.1 Zahlungen können über vom Auftragnehmer eingesetzte Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt werden.

5.3.2 Schlägt ein Einzug fehl, kann der Auftragnehmer den Einzug wiederholen oder den offenen Betrag mit einer angemessenen Zahlungsfrist in Rechnung stellen.

5.3.3 Nach Eintritt des Verzugs können gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale im unternehmerischen Geschäftsverkehr sowie tatsächlich entstandene Rücklastschriftkosten verlangt werden.

5.3.4 Bei fortdauerndem Zahlungsrückstand kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung die Leistungserbringung und den Zugang zu bereitgestellten Websites, Systemen oder sonstigen Leistungen vorübergehend aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

5.4 Vertragslaufzeit und Kündigung

5.4.1 Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag.

5.4.2 Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

5.4.3 Soweit ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, kann er anschließend mit der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

5.4.4 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

5.4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies gesetzlich erforderlich und zumutbar ist.

Teil 6 – Freiwillige Zufriedenheitsgarantie

6.1 Voraussetzungen und Ablauf

6.1.1 Soweit im Individualvertrag eine Zufriedenheitsgarantie vereinbart wurde, beginnt die Garantiefrist am Tag nach der erstmaligen Präsentation der vollständig eingerichteten, im Wesentlichen betriebsbereiten vereinbarten Leistung. Die Präsentation kann insbesondere durch Übermittlung eines Vorschaulinks, eines Zugangs oder einer entsprechenden Mitteilung in Textform erfolgen.

6.1.2 Ist der Kunde mit der Gestaltung oder Funktionsweise nicht zufrieden, muss er dies innerhalb der vereinbarten Garantiefrist in Textform mitteilen. Die beanstandeten Punkte und gewünschten Änderungen sind konkret zu benennen.

6.1.3 Änderungswünsche müssen sich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.

6.1.4 Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit, die innerhalb der Garantiefrist mitgeteilten Punkte einmalig innerhalb von grundsätzlich sieben Werktagen nachzubessern. Der Kunde stellt hierfür erforderliche Informationen und Freigaben unverzüglich zur Verfügung.

6.1.5 Ist der Kunde nach Präsentation der nachgebesserten Fassung weiterhin nicht zufrieden, kann er den Vertrag innerhalb von drei Werktagen nach Präsentation der überarbeiteten Fassung in Textform beenden. Der Vertrag endet mit Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer.

6.1.6 Die von der Zufriedenheitsgarantie erfassten, bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten monatlichen Paketgebühren werden innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig erstattet. Nicht umfasst sind verbrauchsabhängige Kosten, zusätzlich beauftragte Leistungen sowie nachweislich bereits angefallene Kosten externer Anbieter.

6.1.7 Von der Erstattung ausgenommen sind Monatsvergütungen für Zeiträume vor vollständigem Vorliegen der Umsetzungsvoraussetzungen, soweit die Verzögerung auf einer fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruht.

6.2 Ausschlüsse und Fortlauf des Vertrags

Die Zufriedenheitsgarantie gilt nicht, soweit die Beanstandung darauf beruht, dass

  • erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge oder Freigaben nicht, verspätet oder fehlerhaft bereitgestellt wurden,
  • nachträgliche Wünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs verlangt werden,
  • der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an der Website oder dem System vorgenommen hat,
  • technische Einschränkungen oder Ausfälle externer Anbieter vorliegen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
  • bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Leads, Bewertungen, Umsätzen, Aufträgen oder Platzierungen, nicht erreicht wurden, oder
  • der Kunde die erforderliche Mitwirkung an der Nachbesserung verweigert.

6.2.1 Die Zufriedenheitsgarantie verschiebt weder Vertragsbeginn, Fälligkeit der Vergütung noch den Beginn einer vereinbarten Mindestlaufzeit.

6.2.2 Wird die Garantie nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen wirksam in Anspruch genommen, läuft der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen weiter.

6.2.3 Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Leistungen bleiben unberührt.

Teil 7 – Nutzungsrechte, Website, Domain und Daten

7.1 Allgemeine Nutzungsrechte

7.1.1 Bei gesondert erstellten und dauerhaft zu übertragenden Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, für den jeweiligen Vertragszweck erforderliches Nutzungsrecht eingeräumt.

7.2 Laufend bereitgestellte Websites und Systeme

7.2.1 Abweichend von Ziffer 7.1 werden Websites, Systeme, Automatisierungen und sonstige technische Leistungen, die Bestandteil eines laufend vergüteten Pakets sind, nur für die Dauer des jeweiligen Vertrags zur Nutzung bereitgestellt, sofern der Individualvertrag keine dauerhafte Übertragung vorsieht.

7.2.2 Eine dauerhafte Eigentums- oder Rechteübertragung erfolgt bei solchen Leistungen nicht allein dadurch, dass monatliche Vergütungen gezahlt werden.

7.2.3 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an den im Rahmen des laufenden Pakets bereitgestellten Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese anschließend zu deaktivieren.

7.2.4 Eine Fortführung, technische Migration oder dauerhafte Übertragung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

7.3 Rechte des Auftragnehmers

7.3.1 Eigene Vorlagen, Templates, Designsysteme, technische Strukturen, Workflows, Automatisierungen, Softwarekonfigurationen und sonstige wiederverwendbare Bestandteile des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.

7.4 Domains

7.4.1 Eine bereits vor Vertragsbeginn vom Kunden gehaltene Domain verbleibt uneingeschränkt beim Kunden. Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Leistungserbringung insbesondere DNS-Einstellungen oder sonstige technische Einstellungen der Domain konfigurieren.

7.4.2 Wird im Rahmen der Zusammenarbeit eine neue Domain registriert, kann die Registrierung je nach Vereinbarung entweder auf den Namen des Kunden oder auf den Namen des Auftragnehmers erfolgen.

7.4.3 Wird die Domain auf den Kunden registriert, verbleibt sie auch nach Vertragsende beim Kunden. Wird die Domain auf den Auftragnehmer registriert, verbleibt sie grundsätzlich beim Auftragnehmer, soweit keine abweichende Vereinbarung über eine Übertragung getroffen wurde.

7.4.4 Registrierungs-, Verlängerungs- und sonstige Domainkosten trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese in der gebuchten Vergütung enthalten sind.

7.5 Kunden- und Lead-Daten

7.5.1 Eigene Kunden- und Lead-Daten des Kunden, insbesondere Kontaktdaten, Anfrageinhalte und Termindaten, werden auf eine innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gestellte Anfrage in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format herausgegeben, soweit dies technisch möglich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Ablauf gesetzlicher oder vereinbarter Aufbewahrungsfristen können Daten gelöscht werden.

Teil 8 – Vertraulichkeit und Referenzen

8.1 Vertraulichkeit

8.1.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange die jeweilige Information ihrer Natur nach vertraulich ist.

8.2 Referenznutzung

8.2.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gestattet der Kunde dem Auftragnehmer, Namen und Logo des Kunden sowie Abbildungen oder Ausschnitte erstellter Arbeitsergebnisse in angemessener Form zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die eigene Website, Portfolios, Kundenlisten und Social-Media-Beiträge. Der Kunde kann dieser Nutzung mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

Teil 9 – Haftung und Freistellung

9.1 Haftung

9.1.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9.1.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.1.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9.2 Drittanbieter

9.2.1 Für Ausfälle, Verzögerungen, Änderungen oder Funktionsstörungen von Hosting-, CRM-, Telefonie-, Domain-, E-Mail-, Zahlungs-, Google-, Meta- oder sonstigen Plattform- und Drittanbieterdiensten haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Zumutbaren erforderliche Maßnahmen zur Störungsbehebung oder Weiterleitung an den jeweiligen Drittanbieter ergreifen.

9.3 Kein wirtschaftlicher Erfolg

9.3.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen, keine bestimmte Suchmaschinenplatzierung und keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Anfragen, Terminen, Bewertungen, Umsätzen oder Aufträgen, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich individualvertraglich zugesichert wurde.

9.4 Freistellung

9.4.1 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Weisungen Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen und der Kunde diese Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Teil 10 – Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Änderungen und Ergänzungen individuell geschlossener Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

10.4 Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern, insbesondere aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen. Der Kunde wird über geplante Änderungen rechtzeitig in Textform informiert. Soweit eine Zustimmung des Kunden für die Wirksamkeit einer Änderung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.